Sieben Jahre Probezeit, anschließend erneute Begutachtung
Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW für alle seine Abteilungen für eine Probezeit von zunächst sieben Jahren.
Im Anschluss wird der Wissenschaftsrat das Promotionskolleg NRW erneut begutachten.
Er würdigt die Bemühungen des Landes, alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen (HAW/FH) in Nordrhein-Westfalen am Promotionskolleg NRW zu beteiligen, ebenso wie das Engagement der 21 Trägerhochschulen.
Der Wissenschaftsrat nimmt auch zu den Auswirkungen eines eigenständigen Promotionsrechts an Organisationseinheiten von HAW/FH auf das gesamte deutsche Hochschulsystem Stellung.
Er geht davon aus, dass die Differenzierung des Hochschultyps HAW/FH voranschreiten wird und sich HAW/FH in Teilen in Forschungsleistung und -stärke den Universitäten annähern werden. Gleichwohl sollten Professorinnen und Professoren von Universitäten und HAW/FH Sorge für ein einheitlich hohes Niveau der Promotion in Deutschland tragen.
Im November 2021 zählte das Promotionskolleg NRW rund 300 promovierende Mitglieder.
(Quelle: Wissenschaftsrat)
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