Informationen des Dezernats Personal
Zum 01.01.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt.
Das eAU-Verfahren gilt im Wesentlichen für alle gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten.
Demenstprechend sind erkrankte Personen nicht mehr verpflichtet, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
An der ärztlichen Feststellung der Erkrankung spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ändert sich jedoch nichts.
In den folgenden Konstellationen erhält diese Beschäftigtengruppe jedoch weiterhin eine Bescheinigung in Papierform:
- Krankschreibung wegen Erkrankung des Kindes,
- Krankschreibung von einem Arzt im Ausland,
- Krankschreibung von einem Privatarzt,
- Krankschreibung in Rehabilitationseinrichtungen,
- Krankschreibung durch Physio- oder Psychotherapeuten,
- Krankschreibung wegen Mutter-Kind-Kur sowie
- ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 16 Absatz 1 Mutterschutzgesetz.
Alle privat krankenversicherten Beschäftigten sind vom eAU-Verfahren ausgeschlossen.
Praktischer Ablauf ab 01.01.2023
Auch weiterhin sind alle Beschäftigten verpflichtet, über ihre Arbeitsunfähigkeit und über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Neben der Information Ihrer Führungskraft ist auch weiterhin eine entsprechende Krankmeldung an das Dezernat Personal erforderlich. Nutzen Sie bitte zukünftig ausschließlich das hierfür eingerichtete Funktionspostfach: krankmeldung (at) htwk-leipzig.de.
Die HTWK Leipzig wird von Ihrer Krankenkasse mittels elektronischem Abruf über Ihre Arbeitsunfähigkeit informiert. Um den Abruf sicherstellen zu können, benötigen werden bei jeder ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit zusätzlich folgende Informationen benötigt:
- Name und Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Krankenkasse
- Sozialversicherungsnummer
Hinweis: Der elektronische Abruf noch nicht ausreichend erprobt, sodass es unter Umständen zu Rückfragen durch das Dezernat Personal kommen kann.
Alternativ besteht jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, eine AU-Bescheinigung in Papierform von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin zu erhalten. Für die HTWK Leipzig ist es ausreichend, wenn Sie uns diese als Foto oder Scan an krankmeldung (at) htwk-leipzig.de schicken. Bitte denken Sie daran, das Diagnosefeld unkenntlich zu machen.
Für privat krankenversicherte Beschäftigte ändert sich nur insofern etwas, dass es zukünftig ausreicht, ebenfalls Ihren Krankenschein als Foto oder Scan an krankmeldung (at) htwk-leipzig.de zu senden.
Eine Krankmeldung ohne ärztliche Feststellung ist weiterhin bis zu einer Dauer von drei Tagen möglich. Bitte informieren Sie in diesen Fällen auch zukünftig Ihre Führungskraft und das Dezernat Personal.
Eine Dienstantrittsbescheinigung ist nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in jedem Fall weiterhin erforderlich. An diesem Procedere ändert sich nichts.